Abgelehnte Einheitskasse vom Jahr 2014 – Initiativtext

Auskunft ChatGPT:

Die Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse (oft als „Einheitskasse“ bezeichnet) wurde am 28. September 2014 abgelehnt.

Ergebnis der Abstimmung:
Nein-Stimmen: 61.8 %
Ja-Stimmen: 38.2 %

### Initiativtext:
Die Initiative trug den offiziellen Titel:
„Für eine öffentliche Krankenkasse“
Sie forderte, die privaten Krankenversicherer durch eine einzige, staatlich organisierte Krankenkasse zu ersetzen, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernehmen sollte.

### Kernanliegen der Initiative:
– Abschaffung der zahlreichen privaten Krankenversicherer im Bereich der obligatorischen Grundversicherung.
– Einführung einer einzigen öffentlichen Krankenkasse, die solidarisch organisiert sein sollte.
– Ziel war es, die Gesundheitskosten zu senken, den administrativen Aufwand zu verringern und die Transparenz zu erhöhen.

### Gründe für die Ablehnung:
– Befürchtungen vor Bürokratie und Verlust von Wettbewerb.
– Skepsis, ob eine Einheitskasse tatsächlich zu Kostensenkungen führen würde.
– Die Krankenkassen und andere Gegner argumentierten mit einer möglichen Verschlechterung der Versorgungsqualität und einem Verlust von Wahlfreiheit.

Die Initiative war stark umstritten und mobilisierte eine intensive Debatte über die Zukunft des Gesundheitssystems in der Schweiz.

Und der Initiativtext auf dem Formular der Unterschriftensammlung?

Der Initiativtext der Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» lautete:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 117a (neu) Öffentliche Krankenkasse

1. Der Bund sorgt dafür, dass im Bereich der Krankenversicherung eine einzige öffentliche Krankenkasse besteht.

2. Diese Krankenkasse bietet die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach Artikel 117 an.

3. Die Kantone können sich an der Führung dieser Krankenkasse beteiligen.

Übergangsbestimmung zu Art. 117a

1. Der Bundesrat setzt die Bestimmungen über die öffentliche Krankenkasse spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 117a durch Volk und Stände in Kraft.

2. Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Bewilligungen der Versicherer für die Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erlöschen mit Inkrafttreten der Bestimmungen über die öffentliche Krankenkasse.

Dieser Text wurde auf den Unterschriftenbögen verwendet, um die erforderlichen Unterschriften für die Initiative zu sammeln.

Die Initiative wurde am 28. September 2014 in einer Volksabstimmung mit 61.8 % Nein-Stimmen abgelehnt.

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