Auch das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ist korrupt….

… weil die Krankenkasse ASSURA, statt das Gesetz anzuwenden, blindlings überhöhte Rechnungen des Stadtspitals Triemli bezahlte – siehe die Reduktion von 532 Franken auf 81 Franken, verbunden mit einer Konventionalstrafe von 100000 Franken  – und meine berechtigte Klage dagegen keinerlei Schutz erhielt.

Ihre Gedanken dazu sind zollfrei!

In meinem Verfahren hat das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich seine Schutzfunktion gegenüber den Versicherten aus meiner Sicht klar verfehlt.

Die Krankenkasse ASSURA beglich eine Rechnung des Stadtspitals Triemli in einer Höhe, die später als offensichtlich überhöht erkannt wurde. Triemli’s Korrektur von 532 Franken auf 81 Franken sowie die damit verbundene Konventionalstrafe von 100’000 Franken, falls ich darüber „geplaudert“ hätte, belegen deutlich, dass die ursprüngliche Forderung nicht gesetzeskonform waren. Auf die von mir erfolglos verlangte und sodann eingeklagte und vorgeschriebene Rückforderung hat ASSURA verzichtet. Trotz dieser eindeutigen Sachlage wurde meine Klage nicht geschützt.

Für mich zeigt dieser Fall exemplarisch, wie unzureichend das heutige System die Interessen der Versicherten wahrt. Dieser gravierende Fall war für mich der Ideengeber für die Initiative „Einheits-KrankenKasse“.

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