
So genial wird die Einheits-KrankenKasse funktionieren:
So perfekt wird das Zusammenspiel derer Hauptkomponenten MEDIFACT, dem elektronischen Patientendossier und der Finanzverwaltung einerseits und allen schweizerischen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer, den Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern, den Patienteninnen und Patienten anderseits ablaufen – alles fast vollautomatisch!
PS: Sorry, auf dieser Seite wird nicht weiter gegendert.
Damit wird die unproduktive und teure Vielschreiberei für Operationsberichte, Patientenberichte und das Sammeln von Tarifpunkten für Rechnungen Vergangenheit sein. Hoffentlich bald auch solche Kriminalfälle!
1. Die AHV-Nummer
Die AHV-Nummer ist das zentrale Schlüsselelement der Einheits-KrankenKasse. Sie dient der eindeutigen Identifikation jeder versicherten Person und verknüpft alle relevanten Daten im System. Beim Start der Einheits-KrankenKasse erhält jede Person mit einer AHV-Nummer automatisch ein Patientendossier, das sich im Laufe der Zeit mit den individuellen Krankheits- und Behandlungsdaten füllt.
2. Anmeldepflichten
a) Alle Arztpraxen, Spitäler und weitere Leistungserbringer im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes müssen sich einmalig als Betrieb bei der Einheits-KrankenKasse anmelden. Sie erhalten dafür eine Betriebsnummer und ein Passwort.
b) Alle dort angestellten Fachpersonen werden durch die Geschäftsleitung einmalig an- und abgemeldet. Sie erhalten eine Personalnummer und ein Passwort. Gleichzeitig legt MEDIFACT den Vergütungsbetrag fest, der den jeweiligen Leistungserbringern für deren Einsätze ausgerichtet wird. Dieser Betrag richtet sich nach Ausbildung, Weiterbildung und Erfahrung.
c) Da die Einheits-KrankenKasse lediglich über die AHV-Stammdaten ihrer Versicherten verfügt, muss sich auch jede versicherte Person – spätestens beim ersten Arztbesuch – mit ihrer AHV-Nummer zusätzlich anmelden und die fehlenden Angaben ergänzen. Dabei wird ein persönliches Passwort vergeben; diese einmalige Registrierung gilt lebenslang.
d) Alle Leistungserbringer melden jeden Krankheitsfall neu an. Die Einheits-KrankenKasse vergibt dafür eine Fallnummer, die auch mehrere gleichzeitige Krankheiten umfassen kann. Zwischenabschlüsse sind möglich. Die Fallnummer erlischt mit dem Erhalt der letzten Vergütung.
3. Das sind die Basisentgelte pro volle Stunde
– ab 200 Franken für ärztliches Personal
– ab 130 Franken für Pflege.
Für Rehabilitation und andere gemäss KVG berechtigten Leistungen vergütet die Einheits-KrankenKasse deren Selbstkosten zuzüglich 20% als Rücklage für Investitionen.
Das ist natürlich deutlich weniger Geld, als sich diese Branche bisher – mit einem Erlös von eintausenddreihundertfünf Franken pro Stunde – gewohnt war. Bei 80% Auslastung lässt sich so – exclusive der Gewinne aus direkten Medikamentenverkäufe und anderen Provisionen – immerhin noch einen Jahresumsatz von mindestens 324000 Franken erwirtschaften. Um bei 44-Stunden-Wochen 80% Auslastung erreichen zu können, werden viele Praxen viel mehr Patienten behandeln müssen. Städtische Hausärzte müssen – namensgerecht – auch wieder Hausbesuche absolvieren. Vielleicht trägt die Einheits-KrankenKasse sogar dazu bei, dass – bei freier Arztwahl – wieder eine gesunde Konkurrenz auflebt.
4. Automatische Leistungserfassung und Kontrolle
a. Seitens der Leistungserbringer
Gegenwärtig versenden Arztpraxen und Spitäler für jeden abgeschlossenen Fall widerliche Rechnungen, die sie unter Zuhilfenahme von Tarifen wie TARMEeD, TARDOC, DENTATAR, FALLPAUSCHALEN und der SPITALFINANZIERUNG erstellen. Wir normale Menschen können solche Rechnungen nicht verstehen. Auch alle Krankenkassen können diese nicht überprüfen – sie zahlen einfach! Das ist später vorbei – auch weil viele Krankenkassen gar nicht mehr existieren.
Neu wird die Einheits-KrankenKasse die Ansprüche der Leistungserbringer aufgrund der ihr übermittelten Trackerdaten und anderen Daten bestimmen.
b) seitens der Einheits-KrankenKasse, respektive unserer künstlichen Intelligenz MEDIFACT:
Sobald ein Leistungserbringer eine abgeschlossene Behandlung zur Vergütung meldet, fasst MEDIFACT dessen Trackerdaten, Bilder sowie schriftliche, gesprochene oder aufgezeichnete Schilderungen zusammen. Was nicht zum Fall gehört, wird eliminiert. Anschließend stellt MEDIFACT den Patienten alle Informationen in Ihrer Muttersprache und in verständlicher Form zur ergänzenden Prüfung zur Verfügung.
c) Seitens der behandelten Patienten
Patienten erhalten von der Einheits-KrankenKasse eine SMS und eine Mail, in welcher sie aufgefordert werden, die Vergütungsanfrage ihrer Arztpraxis am Handy oder am PC anzuschauen und per Klick – beispielsweise wie folgt – zu berichten:
☑ Ja, so habe ich alles in Erinnerung
☒ Bitte lesen Sie meinen Kommentar
☒ Ich bin der falsche Patient
Unkorrekte Forderungen werden mit dem Kommentar immer wieder an den Leistungserbringer zurückgeschickt, bis dieser sich mit dem Patienten geeinigt hat.
d) Seitens unserer Finanzverwaltung
Für die Einheits-KrankenKasse bedeutet „☑ Ja „, dass der von MEDIFACT errechnete Betrag sofort an den Leistungserbringer bezahlt wird. Falls es sich jedoch um einen Berufsunfall handelt, geht die „☑ Ja“-Nachricht an die SUVA oder an eine andere haftende Stelle. Falls der Patient jedoch privat versichert ist, geht sie an die entsprechende Versicherung.
Gleichzeitig wird der ganze Fall in der richtigen Form in das Patientendossier der Einheits-KrankenKasse integriert.
5. Das gesamtschweizerisch aufgebaute Patientendossier:
Mit dem Inkrafttreten der Einheits-KrankenKasse wird jeder versicherten Person automatisch ein persönliches Dossier im eidgenössischen Elektronischen Patientendossier eröffnet. Der Zugriff darauf ist ausschliesslich dem aktuell behandelnden Arzt und – mit seinem individuellen Passwort – dem betroffenen Patienten möglich.
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