Initiativtext für die Einheits-KrankenKasse für 150 Franken pro Monat

Klartext zur Einheits-KrankenKasse EKK – powered by unserem Albisrieder-Komitee.ch – dem Institut für faire und ehrliche Preise. Freuen Sie sich: später kommen unter Anderem die Medikamentenpreise dran!

Diese Initiative ist fair. Der logische Grund dafür: Heute verlangen Arztpraxen und Spitäler bis zu 1305 Franken pro Stunde und noch viel viel mehr. Künftig gilt ein sechs mal tieferes Mindesthonorar von 200 Franken pro Stunde. Das ist immer noch attraktiv – und: es gibt keine Arzt- und Spitalrechnungen mehr, sondern nur noch Vergütungs-Anfragen.

Das Personal trägt im Namensschild, in der Tasche oder als Armbändelchen einen kleinen KI-Tracker (wie beim Velorennen), der die jeweiligen Positionen und die Zeiten bei Patienten genau aufzeichnet und für MEDIFACT speichert. Auch die Patienten tragen während ihrem Arzt- oder Spitalbesuch wo möglich einen Tracker. Dazu kommt mit MEDIFACT eine einheitliche Digitalisierung, Diese erledigt die meisten Büroarbeiten vollautomatisch.

Alle für Lohn arbeitende Menschen bekommen (ohne Lohnerhöhung) mehr vom Lohn ausbezahlt. Das kommt so: Die Einheits-KrankenKasse deckt auch „Nichtbetriebsunfälle NBU“. Diesen Lohnabzug wird es nicht mehr geben.

Einheits-KrankenKasse = Mehr Lohn im Portemonnaie – bessere Leistung.

Im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR), Artikel 68 Absatz 1 steht, dass der Initiativtext bei der Einreichung maximal 3989 von maximal erlaubten 4000 Zeichen enthalten darf (inklusive Leerzeichen). Der „Sack“ ist voll!

Diese „Vorlese-Version“ hat mehr Zeichen, weil alle Abkürzungen im Original voll ausgeschrieben sind.

Mit nachfolgenden Text müssten Sie bei unserer kommenden Unterschriftensammlung einverstanden sein:


Die Bundesverfassung Art. 117 Abs. 2 lautet neu:
1) Der Bund errichtet auf seiner Infrastruktur die Einheits-KrankenKasse (EKK). Er sorgt dafür, dass sie drei Jahre nach Annahme dieser Bestimmung den Betrieb aufnimmt. Er beginnt sofort mit der teuren Entwicklung von MEDIFACT (MF), dem elektronischen Patientendossier (EPD) und der notwendigen Tracker.

1a) Grundsatz
Die Versicherung bei der EKK ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Ausgewanderte Versicherte verlieren den Schutz; ihr Zugang zum EPD bleibt erhalten.

1b) Ausnahmen
Wer eine private Krankenversicherung nach VVG nachweist, die den Leistungskatalog der EKK vollständig abdeckt, ist für deren Dauer von der EKK-Mitgliedschaft befreit. Mit Ablauf oder Ungültigkeit der Police tritt die EKK-Mitgliedschaft automatisch wieder in Kraft. Neben der EKK darf eine VVG-Police – rein für Alternativmedizin – bestehen.

2) Organisation der EKK
Die EKK besteht aus drei Abteilungen:
MEDIFACT (MF).
Elektronisches Patientendossier (EPD).
Finanzverwaltung (FV).
Die AHV-Nummer dient als Versichertennummer und EPD-Zugangscode. Berechtigte kontaktieren die EKK online, per Mail oder Gratisnummer.

3) Personal
Patientennahes Personal und Labore deklarieren bei MF ihre Ausbildung und Erfahrung; MF berechnet deren – allenfalls – abweichenden Vergütungswert.

4) Leistungen
Die EKK deckt alle KVG Leistungen und Nichtbetriebsunfall
Plus:
– keine Kosten für Minderjährige
– keine Selbstbehalte
– freie Arztwahl – nicht in Spitälern
Brustkrebs    Vorsorge
– Vergütung ärztlich verschriebener importierter Medikamente
Not– und Krankentransporte in der Schweiz
– Zahnarztleistungen (ausser Zahnreinigung und medizinisch unnötiger Zahnersatz).

Einzelzimmerzuschläge für Selbstzahler sind möglich.

5) MEDIFACT
MF ist die digitale Intelligenz der EKK
MF erteilt Fallnummern FN
MF
prüft Rechtmässigkeit, lenkt OP’s, verhindert Missbräuche und erstellt Berichte in allen Sprachen. Alles faktenbasiert und Neutral
MF legt Vergütungen für Geräte, Räume und besondere Fähigkeiten fest
MF vermittelt zufriedenes Personal und günstige Angehörigen-Pflege
MF speichert Testamente, Patientenverfügungen, Organ-Spendewillige
MF informiert alle Patienten detailliert und in ihrer Sprache über bevorstehende Vergütungen an ihre LE. Erst mit derer Zustimmung wird die Zahlung ausgelöst oder an Zahlungspflichtige delegiert. Alle Daten, Bilder und (nur) wichtige Sprachaufnahmen fliessen ins EPD. Unnötiges wird gelöscht.

6) Basisentgelte pro volle Stunde
– Ø CHF 200 für ärztliches Personal
– Ø CHF 130 für Pflege. Andere KVG berechtigte Leistungen: Selbstkosten zuzüglich 20%.

7) Monatsprämie
Kosten: CHF 150. Sie werden ab Beginn jährlich dem Landesindex für Konsumentenpreise angepasst.

8) Vergütungssystem
MF berechnet Vergütungen neu anhand von Personal-Tracker-Daten, Kosten und Pauschalen.
Honorare und Preise von Privatkliniken bleiben frei.

9) Elektronisches Patientendossier, gespeichert in der Schweiz
Patienten-Gesundheitsdaten aller LE und alle Einträge der bereits bestehenden Dossiers sind ins EPD der EKK zu integrieren. Vor jeder Behandlung ist das EPD beizuziehen. Zugriffe und Änderungen werden den Patienten angezeigt.

10) Wirtschaftliche Stabilität
MF prüft periodisch die Wirtschaftlichkeit der LE und sorgt bei Bedarf durch tarifliche Anpassungen für eine nachhaltige Finanzierung.

11) Finanzierung
Allfällige Verluste der EKK trägt der Bund. Ausgleich: Kantonen zahlen keine Spitalfinanzierungen mehr.

12) Finanzverwaltung
Die FV kassiert Prämien. Automatisierung erlaubt eine kleine Belegschaft.

13) Weitere Gesetzesänderungen
KVG Art. 43 (Tarife), 49 (Spitalfinanzierung) und 49a (Fallpauschalen) werden aufgehoben.
UVG Art. 7 Abs.2 wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt OR 324a.
– Bestehende KVG-Kassen werden aufgelöst. Deren Reserven und Patientendaten gehen an die EKK und an das EPD.


14) Soweit hier nichts anderes geregelt ist wie Medikamente etc. gelten übrige Gesetze weiter.

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