
Liebe Leserinnen und liebe Leser
Jedes Jahr im Herbst dasselbe böse «Spiel»: Das BAG meldet Prämienerhöhungen. Wir hören zu – wie hypnotisiert, wehrlos ohnmächtig. Dem Sprecher können wir keine Faust geben – er ist nur der Überbringer. (Meine billigste Prämie steigt für 2026 um 6.9% auf Fr. 539.55!!)
Warum werden die Prämien so viel höher?
| – Sind die Arzt-Löhne schuld? | → Nein! |
| – Die Löhne der Pflegenden? | → Nein! |
| – Die Raumkosten? | → Nein! |
| – Die Inflation? | → Nein! |
Also warum?! Warum nur? Warum? Darum:
Spitäler kassieren nach wie vor bis 1300 Franken pro Arztstunde und noch viel mehr, während die Chefetagen ihr Personal mit Doppelschichten und Angstkultur schikanieren.
Folgendes haben wir erst bei der Anmeldung unserer Initiative in Bern erfahren: Unser Initiativkomitee muss gemäss Artikel 69, Absatz 2 vom Bundesgesetz über die politischen Rechte mit mindestes sieben
stimmberechtigten
Schweizer-Bürger:innen
ausgestattet sein. Genau das ist der Grund, weshalb Sie diesen Flyer bekamen. Wir sind nämlich noch nicht noch nicht ganz so weit – und wir bitten Sie um Ihre Hilfe.
Auf der Rückseite dieses Flyers (weiter unten) können Sie den provisorischen Initiativtext für die Einheits-KrankenKasse EKK lesen. Wenn Sie mit dessen Inhalt einverstanden sind, diesen eventuell sogar noch verbessern könnten, dann heisst das,
dass wir genau Sie, ja genau Sie
sehr gerne in unser Komitee von maximal 27 erlaubten Personen aufnehmen würden. Ergänzend und wichtig zu wissen ist: Ihr Name und Ihre Adresse erscheint (klein gedruckt) auf dem Unterschriftenformular. Da wir nicht nur Freunde haben, könnten politische Diskussionen folgen. Doch die meisten Leute werden Ihnen zustimmend auf die Schulter klopfen – und:
Sie gehören mit zu den Ersten,
die EKK-Geschichte mitschreiben.
Bitte ergänzen Sie unser Komitee und klicken auf „unverbindliche Anmeldung“ oder mailen Sie uns unter info@cassa-unica-di-cura.ch oder sprechen Sie auf unsere Sprachbox mit der Nummer 079 300 93 62. Herzlichen Dank!
Sobald unser Komitee komplett ist, werden wir die Sprengladung zünden und die Initiative in Bundesbern anmelden. Sodann erwarten wir schnellmöglichst die nötigen 100000 Unterschriften.

Das Resultat:
Es wird kein Stein mehr auf dem anderen sein!
Nach drei weiteren Jahren tritt folgende Wirkung ein: Die neue KI der EKK – MEDIFACT – kann gleichzeitig tausende Arbeiten erledigen. MEDIFACT übernimmt für Ärzte und Pflege das zeitraubende Dokumentieren von Operationen und Berichten. EKK erhält auch keine Wucherrechnungen mehr. EKK erhält unter Anderem Trackerdaten des Personals, die Besuche bei Patienten, Aufenthaltsdauer und Ratschläge belegen. MEDIFACT berechnet deren Vergütungswert, überträgt alles in die Sprache des Patienten. Ist alles OK, wird sofort bezahlt.
Welch ein Unterschied zu TARMED und TARDOC!
Initiativtext für die Einheits-KrankenKasse für 150 Franken pro Monat
Klartext zur Einheits-KrankenKasse EKK – powered by unserem Albisrieder-Komitee.ch – dem Institut für faire und ehrliche Preise. Freuen Sie sich: später kommt noch mehr!
Diese Initiative ist fair. Der logische Grund dafür: Heute verlangen Arztpraxen und Spitäler bis zu 1305 Franken pro Stunde und noch viel viel mehr. Künftig gilt ein sechs mal tieferes Mindesthonorar von 200 Franken pro Stunde. Das ist immer noch attraktiv – und: es gibt keine Arzt- und Spitalrechnungen mehr, sondern nur noch Vergütungs-Anfragen.
Das Personal trägt im Namensschild, in der Tasche oder als Armbändelchen einen kleinen KI-Tracker (wie beim Velorennen), der die jeweiligen Positionen und die Zeiten bei Patienten genau aufzeichnet für MEDIFACT speichert. Auch die Patienten tragen während ihrem Arzt- oder Spitalbesuch wo möglich einen Tracker. Dazu kommt mit MEDIFACT eine einheitliche Digitalisierung, Diese erledigt die meisten Büroarbeiten vollautomatisch.
Alle für Lohn arbeitende Menschen bekommen (ohne Lohnerhöhung) mehr vom Lohn ausbezahlt. Das kommt so: Die Einheits-KrankenKasse deckt auch „Nichtbetriebsunfälle NBU“. Diesen Lohnabzug wird es nicht mehr geben.
Einheits-KrankenKasse = Mehr Lohn im Portemonnaie – bessere Leistung.
Mit nachfolgenden Text müssten Sie bei unserer kommenden Unterschriftensammlung einverstanden sein: (bereits leicht verändert)
Die Bundesverfassung Art. 117 Abs. 2 lautet neu:
Der Bund errichtet auf seiner Infrastruktur die Einheits-KrankenKasse (EKK). Er sorgt dafür, dass sie spätestens drei Jahre nach Annahme dieser Bestimmung den Betrieb aufnimmt. Er beginnt sofort mit der teuren Entwicklung von MEDIFACT (MF), dem elektronischen Patientendossier (EPD) und der notwendigen Tracker. Die Bundesverfassung Artikel 117 Absatz 2 wird neu gefasst:
A. Grundsatz
Die Versicherung bei der Einheits-KrankenKasse ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Ausgewanderte Versicherte verlieren den Schutz; ihr Zugang zum elektronischen Patientendossier bleibt erhalten.
B. Ausnahme
Wer eine private Krankenversicherung nach Versicherungs-Vertragsrecht nachweist, die den Leistungskatalog der Einheits-KrankenKasse vollständig abdeckt, ist für deren Dauer von der Einheits-KrankenKasse-Mitgliedschaft befreit. Mit Ablauf oder Ungültigkeit der Police tritt die Einheits-KrankenKasse-Mitgliedschaft automatisch wieder in Kraft.
Organisation der Einheits-KrankenKasse
Die Einheits-KrankenKasse besteht aus drei Abteilungen:
– MEDIFACT
– Elektronisches Patientendossier
– Finanzverwaltung
Die AHV-Nummer dient als Versichertennummer und als Zugangscode zum elektronischen Patientendossier. Berechtigte kontaktieren die Einheits-KrankenKasse online, per Mail oder Gratisnummer.
Personal
Patientennahes Personal und Labore deklarieren bei MEDIFACT ihre Ausbildung und Erfahrung; MEDIFACT berechnet deren – allenfalls – abweichenden Vergütungswert.
Leistungen der Einheits-KrankenKasse
Die Einheits-KrankenKasse deckt alle gesetzlichen Leistungen bei Krankheit und Nichtbetriebsunfall.
Zusätzlich:
– keine Kosten für Minderjährige
– keine Selbstbehalte
– freie Arztwahl – nicht in Spitälern
– Vergütung ärztlich verschriebener importierter Medikamente
– Not– und Krankentransporte in der Schweiz
– Zahnarztleistungen (ausser Zahnreinigung und medizinisch nicht nötiger Zahnersatz)
Einzelzimmerzuschläge für Selbstzahler sind möglich.
MEDIFACT
MEDIFACT ist die digitale Intelligenz der EKK.
MEDIFACT erteilt Fallnummern FN.
MEDIFACT prüft Rechtmässigkeit, lenkt OP’s, verhindert Missbräuche und erstellt Berichte in allen Sprachen. Alles faktenbasiert und Neutral.
MEDIFACT legt Vergütungen für Geräte, Räume und besondere Fähigkeiten fest.
MEDIFACT vermittelt zufriedenes Personal und günstige Angehörigen-Pflege
MEDIFACT speichert Testamente, Patientenverfügungen, Organ-Spendewillige
MEDIFACT informiert alle Patienten detailliert und in ihrer Sprache über bevorstehende Vergütungen an ihre LE. Erst mit derer Zustimmung wird die Zahlung ausgelöst oder an Zahlungspflichtige delegiert. Alle Daten und Bilder fliessen ins EPD.
Basisentgelte pro volle Stunde
– Ø 200 Franken für ärztliches Personal
– Ø 130 Franken für Pflege.
Für Rehabilitation und andere gemäss Krankenversicherungsgesetz berechtigten Leistungen: Selbstkosten zuzüglich 20 %.
Kosten der Einheits-KrankenKasse
Die monatliche Prämie beträgt CHF 150.–. Sie wird ab dem Start jährlich dem Landesindex für Konsumentenpreise angepasst.
Vergütungssystem der Einheits-KrankenKasse
Leistungserbringer stellen keine TARMED/TARDOC-etc. Rechnungen mehr. MEDIFACT berechnet Vergütungen anhand von Personal-Tracker-Daten, Kosten und Pauschalen.
Honorare und Preise von Privatkliniken bleiben frei.
Elektronisches Patientendossier in der Schweiz
Alle bisherigen Dossiers sind ins elektronische Patientendossier der Einheits-KrankenKasse zu integrieren. Vor jeder Behandlung ist das elektronische Patientendossier beizuziehen. Zugriffe und Änderungen werden gespeichert und den Versicherungsnehmern angezeigt.
Gewinnsicherung für Leistungserbringer
Alle Leistungserbringer, einschliesslich Spitalabteilungen, haben – bei 80 % Auslastung und 44-Stunden-Woche – Anspruch auf 20% Gewinn vor Steuern. MEDIFACT prüft Jahresaufwände und legt den Gewinnanteil fest.
Finanzierung
Allfällige Verluste der Einheits-KrankenKasse trägt der Bund, der sie anteilsmässig von den Kantonen einfordert anstelle der wegfallenden Spitalfinanzierung.
Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung kassiert Prämien. Höchste Automatisierung erlaubt eine kleine Belegschaft.
Weitere Gesetzesänderungen
– KVG Artikel 43 (Tarife), 49 (Spitalfinanzierung) und 49a (Fallpauschalen) werden aufgehoben.
– UVG Artikel 7 Abs.2 wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt OR 324a.
– Bestehende KVG-Kassen werden aufgelöst. Deren Reserven und Patientendaten gehen an die EKK und an das EPD.
Soweit hier nichts anderes geregelt ist wie Medikamente etc. gelten übrige Gesetze weiter.
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